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Hilfsmittelnummer 13.20.14.9

Kombinierte Tinnitusgeräte/Hörgeräte (Tinnitus-Instruments) für an Taubheit grenzend Schwerhörige mit fest eingebautem Akku: Zahlt die Krankenkasse?

Kurze Antwort: Eine Kostenübernahme ist grundsätzlich möglich. Im offiziellen Hilfsmittelverzeichnis sind aktuell 193 aktive Produkte dieser Produktart gelistet. Der Eintrag allein ist aber noch keine Zusage für ein bestimmtes Produkt oder einen individuellen Antrag.
Produktart13.20.14.9
Produktgruppe13 Hörhilfen
UntergruppeTinnitusgeräte
Aktiv gelistet193 Produkte

Was der Eintrag für die Kostenübernahme bedeutet

Kombinierte Tinnitusgeräte/Hörgeräte (Tinnitus-Instruments) für an Taubheit grenzend Schwerhörige mit fest eingebautem Akku gehört im Hilfsmittelverzeichnis zur Produktgruppe Hörhilfen. Die Listung zeigt, dass für diese Produktart Qualitätsanforderungen und eine systematische Zuordnung im GKV-Hilfsmittelverzeichnis bestehen.

Ob die Krankenkasse im Einzelfall zahlt, hängt trotzdem von der medizinischen Notwendigkeit, der Verordnung, der gewählten Versorgung und den Verträgen der Krankenkasse ab. Ein bestimmtes Modell kann Mehrkosten verursachen, wenn es über die notwendige Versorgung hinausgeht.

So gehst du bei einem Antrag vor

  1. Bedarf dokumentieren: Lass die medizinische Notwendigkeit und das Versorgungsziel in der behandelnden Praxis festhalten.
  2. Produktart nennen: Die Hilfsmittelnummer 13.20.14.9 hilft Praxis, Leistungserbringer und Krankenkasse bei der eindeutigen Zuordnung.
  3. Vertragspartner prüfen: Frage vor der Bestellung, welcher Leistungserbringer mit deiner Krankenkasse abrechnen kann.
  4. Mehrkosten schriftlich trennen: Lass dir erklären, welche Ausstattung medizinisch notwendig ist und welche Bestandteile als private Mehrkosten gelten.
  5. Bescheid abwarten: Bei genehmigungspflichtigen Versorgungen solltest du nicht vor der Entscheidung auf eigene Rechnung bestellen.

Beispiele aus dem Hilfsmittelverzeichnis

ZehnstellerProduktHersteller
13.20.14.9044ampli-energy B 3MC RP Tinnitus KombiinstrumentWSAUD A/S
13.20.14.9042ampli-energy B 4MC RP Tinnitus KombiinstrumentWSAUD A/S
13.20.14.9043ampli-energy B 5MC RP Tinnitus KombiinstrumentWSAUD A/S
13.20.14.9009ampli-energy R 28C HP Tinnitus KombiinstrumentSivantos GmbH
13.20.14.9041ampli-energy R 2MC HP Tinnitus KombiinstrumentSivantos GmbH
13.20.14.9010ampli-energy R 38C HP Tinnitus KombiinstrumentSivantos GmbH

Die Beispiele zeigen Katalogeinträge und sind keine Produktempfehlung. Der vollständige Bestand kann sich ändern.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse Kombinierte Tinnitusgeräte/Hörgeräte (Tinnitus-Instruments) für an Taubheit grenzend Schwerhörige mit fest eingebautem Akku?

Eine Kostenübernahme kann möglich sein, wenn das Hilfsmittel medizinisch notwendig ist und die Voraussetzungen der Krankenkasse erfüllt sind. Der Katalogeintrag allein ist noch keine Genehmigung.

Was bedeutet die Hilfsmittelnummer 13.20.14.9?

Die Nummer ordnet die Produktart Kombinierte Tinnitusgeräte/Hörgeräte (Tinnitus-Instruments) für an Taubheit grenzend Schwerhörige mit fest eingebautem Akku im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes ein.

Ist jedes gelistete Produkt automatisch kostenlos?

Nein. Versorgung, Vertragspreis, gesetzliche Zuzahlung, mögliche Mehrkosten und Genehmigung müssen für den konkreten Fall geprüft werden.

Quelle und Stand

GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis. Ausgewertet wurden Produktart, Hilfsmittelnummer und aktive Produktzuordnungen.

Geprüft am 9. August 2026. Maßgeblich sind das aktuelle Hilfsmittelverzeichnis, die ärztliche Verordnung und die Entscheidung deiner Krankenkasse.