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Hilfsmittelnummer 21.30.01.0

Kombinierte Atem- und Herzfrequenzmonitore mit Pulsoximeter: Zahlt die Krankenkasse?

Kurze Antwort: Eine Kostenübernahme ist grundsätzlich möglich. Im offiziellen Hilfsmittelverzeichnis sind aktuell 4 aktive Produkte dieser Produktart gelistet. Der Eintrag allein ist aber noch keine Zusage für ein bestimmtes Produkt oder einen individuellen Antrag.
Produktart21.30.01.0
Produktgruppe21 Messgeräte für Körperzustände/-funktionen
UntergruppeÜberwachungsgeräte für Vitalfunktionen bei Kindern
Aktiv gelistet4 Produkte

Was der Eintrag für die Kostenübernahme bedeutet

Kombinierte Atem- und Herzfrequenzmonitore mit Pulsoximeter gehört im Hilfsmittelverzeichnis zur Produktgruppe Messgeräte für Körperzustände/-funktionen. Die Listung zeigt, dass für diese Produktart Qualitätsanforderungen und eine systematische Zuordnung im GKV-Hilfsmittelverzeichnis bestehen.

Ob die Krankenkasse im Einzelfall zahlt, hängt trotzdem von der medizinischen Notwendigkeit, der Verordnung, der gewählten Versorgung und den Verträgen der Krankenkasse ab. Ein bestimmtes Modell kann Mehrkosten verursachen, wenn es über die notwendige Versorgung hinausgeht.

So gehst du bei einem Antrag vor

  1. Bedarf dokumentieren: Lass die medizinische Notwendigkeit und das Versorgungsziel in der behandelnden Praxis festhalten.
  2. Produktart nennen: Die Hilfsmittelnummer 21.30.01.0 hilft Praxis, Leistungserbringer und Krankenkasse bei der eindeutigen Zuordnung.
  3. Vertragspartner prüfen: Frage vor der Bestellung, welcher Leistungserbringer mit deiner Krankenkasse abrechnen kann.
  4. Mehrkosten schriftlich trennen: Lass dir erklären, welche Ausstattung medizinisch notwendig ist und welche Bestandteile als private Mehrkosten gelten.
  5. Bescheid abwarten: Bei genehmigungspflichtigen Versorgungen solltest du nicht vor der Entscheidung auf eigene Rechnung bestellen.

Beispiele aus dem Hilfsmittelverzeichnis

ZehnstellerProduktHersteller
21.30.01.0001Air Products Medical SD 2Air Products Medical GmbH
21.30.01.0008SISS BABYCONTROL MSCHULTE-ELEKTRONIK GmbH
21.30.01.0005VitaGuard 3100GETEMED Medizin- und Informationstechnik AG
21.30.01.0009VitaGuard VG 5 MPGETEMED Medizin- und Informationstechnik AG

Die Beispiele zeigen Katalogeinträge und sind keine Produktempfehlung. Der vollständige Bestand kann sich ändern.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse Kombinierte Atem- und Herzfrequenzmonitore mit Pulsoximeter?

Eine Kostenübernahme kann möglich sein, wenn das Hilfsmittel medizinisch notwendig ist und die Voraussetzungen der Krankenkasse erfüllt sind. Der Katalogeintrag allein ist noch keine Genehmigung.

Was bedeutet die Hilfsmittelnummer 21.30.01.0?

Die Nummer ordnet die Produktart Kombinierte Atem- und Herzfrequenzmonitore mit Pulsoximeter im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes ein.

Ist jedes gelistete Produkt automatisch kostenlos?

Nein. Versorgung, Vertragspreis, gesetzliche Zuzahlung, mögliche Mehrkosten und Genehmigung müssen für den konkreten Fall geprüft werden.

Quelle und Stand

GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis. Ausgewertet wurden Produktart, Hilfsmittelnummer und aktive Produktzuordnungen.

Geprüft am 9. August 2026. Maßgeblich sind das aktuelle Hilfsmittelverzeichnis, die ärztliche Verordnung und die Entscheidung deiner Krankenkasse.