Individuell gefertigter Haarersatz aus Kunsthaar als Teilbereichsperücke: Zahlt die Krankenkasse?
Was der Eintrag für die Kostenübernahme bedeutet
Individuell gefertigter Haarersatz aus Kunsthaar als Teilbereichsperücke gehört im Hilfsmittelverzeichnis zur Produktgruppe Haarersatz. Die Listung zeigt, dass für diese Produktart Qualitätsanforderungen und eine systematische Zuordnung im GKV-Hilfsmittelverzeichnis bestehen.
Ob die Krankenkasse im Einzelfall zahlt, hängt trotzdem von der medizinischen Notwendigkeit, der Verordnung, der gewählten Versorgung und den Verträgen der Krankenkasse ab. Ein bestimmtes Modell kann Mehrkosten verursachen, wenn es über die notwendige Versorgung hinausgeht.
So gehst du bei einem Antrag vor
- Bedarf dokumentieren: Lass die medizinische Notwendigkeit und das Versorgungsziel in der behandelnden Praxis festhalten.
- Produktart nennen: Die Hilfsmittelnummer 34.18.02.1 hilft Praxis, Leistungserbringer und Krankenkasse bei der eindeutigen Zuordnung.
- Vertragspartner prüfen: Frage vor der Bestellung, welcher Leistungserbringer mit deiner Krankenkasse abrechnen kann.
- Mehrkosten schriftlich trennen: Lass dir erklären, welche Ausstattung medizinisch notwendig ist und welche Bestandteile als private Mehrkosten gelten.
- Bescheid abwarten: Bei genehmigungspflichtigen Versorgungen solltest du nicht vor der Entscheidung auf eigene Rechnung bestellen.
Beispiele aus dem Hilfsmittelverzeichnis
| Zehnsteller | Produkt | Hersteller |
|---|---|---|
| 34.18.02.1001 | Individuell gefertigter Haarersatz aus Kunsthaar als Teilbereichsperücke | Vertragspartner nach § 127 SGB V |
Die Beispiele zeigen Katalogeinträge und sind keine Produktempfehlung. Der vollständige Bestand kann sich ändern.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse Individuell gefertigter Haarersatz aus Kunsthaar als Teilbereichsperücke?
Eine Kostenübernahme kann möglich sein, wenn das Hilfsmittel medizinisch notwendig ist und die Voraussetzungen der Krankenkasse erfüllt sind. Der Katalogeintrag allein ist noch keine Genehmigung.
Was bedeutet die Hilfsmittelnummer 34.18.02.1?
Die Nummer ordnet die Produktart Individuell gefertigter Haarersatz aus Kunsthaar als Teilbereichsperücke im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes ein.
Ist jedes gelistete Produkt automatisch kostenlos?
Nein. Versorgung, Vertragspreis, gesetzliche Zuzahlung, mögliche Mehrkosten und Genehmigung müssen für den konkreten Fall geprüft werden.
Quelle und Stand
GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis. Ausgewertet wurden Produktart, Hilfsmittelnummer und aktive Produktzuordnungen.