Beatmungsgeräte mit offenem Atemsystem zur invasiven und nicht invasiven Anwendung mit integriertem Akku: Zahlt die Krankenkasse?
Was der Eintrag für die Kostenübernahme bedeutet
Beatmungsgeräte mit offenem Atemsystem zur invasiven und nicht invasiven Anwendung mit integriertem Akku gehört im Hilfsmittelverzeichnis zur Produktgruppe Inhalations- und Atemtherapiegeräte. Die Listung zeigt, dass für diese Produktart Qualitätsanforderungen und eine systematische Zuordnung im GKV-Hilfsmittelverzeichnis bestehen.
Ob die Krankenkasse im Einzelfall zahlt, hängt trotzdem von der medizinischen Notwendigkeit, der Verordnung, der gewählten Versorgung und den Verträgen der Krankenkasse ab. Ein bestimmtes Modell kann Mehrkosten verursachen, wenn es über die notwendige Versorgung hinausgeht.
So gehst du bei einem Antrag vor
- Bedarf dokumentieren: Lass die medizinische Notwendigkeit und das Versorgungsziel in der behandelnden Praxis festhalten.
- Produktart nennen: Die Hilfsmittelnummer 14.24.13.2 hilft Praxis, Leistungserbringer und Krankenkasse bei der eindeutigen Zuordnung.
- Vertragspartner prüfen: Frage vor der Bestellung, welcher Leistungserbringer mit deiner Krankenkasse abrechnen kann.
- Mehrkosten schriftlich trennen: Lass dir erklären, welche Ausstattung medizinisch notwendig ist und welche Bestandteile als private Mehrkosten gelten.
- Bescheid abwarten: Bei genehmigungspflichtigen Versorgungen solltest du nicht vor der Entscheidung auf eigene Rechnung bestellen.
Beispiele aus dem Hilfsmittelverzeichnis
| Zehnsteller | Produkt | Hersteller |
|---|---|---|
| 14.24.13.2013 | BREAS Vivo 3 | BREAS Medical AB |
| 14.24.13.2011 | BREAS Vivo 45 | BREAS Medical AB |
| 14.24.13.2010 | prisma VENT40 mit Akku | Löwenstein Medical Technology GmbH + Co. KG |
| 14.24.13.2012 | Stellar 150 EUR1 | ResMed Ltd. |
| 14.24.13.2007 | Stellar™ 100 | ResMed Inc. |
| 14.24.13.2008 | Stellar™ 150 | ResMed Ltd. |
Die Beispiele zeigen Katalogeinträge und sind keine Produktempfehlung. Der vollständige Bestand kann sich ändern.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse Beatmungsgeräte mit offenem Atemsystem zur invasiven und nicht invasiven Anwendung mit integriertem Akku?
Eine Kostenübernahme kann möglich sein, wenn das Hilfsmittel medizinisch notwendig ist und die Voraussetzungen der Krankenkasse erfüllt sind. Der Katalogeintrag allein ist noch keine Genehmigung.
Was bedeutet die Hilfsmittelnummer 14.24.13.2?
Die Nummer ordnet die Produktart Beatmungsgeräte mit offenem Atemsystem zur invasiven und nicht invasiven Anwendung mit integriertem Akku im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes ein.
Ist jedes gelistete Produkt automatisch kostenlos?
Nein. Versorgung, Vertragspreis, gesetzliche Zuzahlung, mögliche Mehrkosten und Genehmigung müssen für den konkreten Fall geprüft werden.
Quelle und Stand
GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis. Ausgewertet wurden Produktart, Hilfsmittelnummer und aktive Produktzuordnungen.