Hausnotruf: Kosten und Zuschuss der Pflegekasse
Der Hausnotruf ist ein anerkanntes Pflegehilfsmittel. Wenn du mindestens Pflegegrad 1 hast und überwiegend allein lebst, übernimmt die Pflegekasse den Basistarif mit 32,13 Euro brutto pro Monat plus einmalig 10,49 Euro Anschlussgebühr. Das entspricht netto 27,00 Euro pro Monat. Das Basisgerät ist damit oft ohne Eigenanteil abgedeckt. Zusatzleistungen wie ein Schlüsseldepot oder Extras am Funkfinger kosten privat. Der Antrag läuft über die Pflegekasse, nicht über die normale Krankenversicherung.
Nicht die Krankenkasse zahlt, sondern die Pflegekasse. Sie ist bei deiner Krankenkasse angesiedelt, aber der Anspruch kommt aus der Pflegeversicherung.
Entscheidend sind zwei Dinge: mindestens Pflegegrad 1 und die Frage, ob im Notfall jemand vor Ort helfen kann. Wer überwiegend allein lebt, erfüllt die zentrale Voraussetzung.
Der Zuschuss deckt den einfachen Basistarif. Wenn dein Anbieter mehr verlangt oder du Zusatzleistungen willst, zahlst du die Differenz selbst.
Den Antrag stellst du bei der Pflegekasse. Viele Anbieter helfen beim Papierkram und rechnen den Zuschuss direkt ab.
Auf dieser Seite trennen wir bewusst die reine Gerätekosten am Markt von dem, was die Pflegekasse abnimmt. Die gesetzliche Basis ist die Anerkennung des Hausnotrufs als Pflegehilfsmittel im Sinne der Pflegeversicherung nach dem SGB XI. Die konkreten Beträge nennt der GKV-Spitzenverband für technische Pflegehilfsmittel.
Was kostet ein Hausnotruf?
Ein Hausnotruf besteht meist aus einem Basisgerät mit Freisprechfunktion und einem Funkfinger, den du als Armband oder Kette trägst. Auf Knopfdruck baust du Kontakt zu einer Notrufzentrale auf, die dann Angehörige, Nachbarn oder den Rettungsdienst verständigt.
- Monatliche Grundgebühr: Am Markt liegt sie für den einfachen Basistarif bei den meisten Anbietern grob zwischen 20 und 30 Euro pro Monat. Die genaue Höhe hängt vom Anbieter ab.
- Anschlussgebühr: Viele Anbieter verlangen einmalig eine Einrichtungs- oder Anschlussgebühr für die Installation und Freischaltung.
- Zusatzleistungen: Ein Schlüsseldepot (damit Helfer im Notfall in die Wohnung kommen), Extra-Funktionen am Funkfinger oder ein Bereitschaftsdienst, der selbst vorbeikommt, kosten in der Regel extra.
Was zahlt die Pflegekasse?
Der Hausnotruf ist ein anerkanntes Pflegehilfsmittel. Deshalb gibt es einen festen Zuschuss der Pflegekasse, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Seit dem 1. April 2026 gelten diese Beträge:
| Leistung | Betrag seit 1. April 2026 | Vorher |
|---|---|---|
| Monatlicher Zuschuss (brutto) | 32,13 Euro pro Monat | 30,35 Euro pro Monat |
| Monatlicher Zuschuss (netto) | 27,00 Euro pro Monat | 25,50 Euro pro Monat |
| Anschlussgebühr | einmalig 10,49 Euro | einmalig 10,49 Euro |
Wenn dein Anbieter den Basistarif innerhalb dieses Zuschusses anbietet, bleibt das Grundgerät für dich oft ohne Eigenanteil. Kostet der gewählte Tarif mehr oder buchst du Zusatzleistungen dazu, zahlst du die Differenz privat.
Viele suchen nach "Hausnotruf Krankenkasse" und wundern sich, dass die normale Krankenversicherung nicht zahlt. Der Grund: Der Hausnotruf läuft über die Pflegeversicherung, nicht über die Krankenversicherung. Die Pflegekasse sitzt zwar unter dem Dach deiner Krankenkasse, aber der Antrag und der Anspruch gehören zur Pflege. Ohne mindestens Pflegegrad 1 gibt es keinen Zuschuss.
Voraussetzungen für den Zuschuss
- Mindestens Pflegegrad 1: Das ist die Grundvoraussetzung. Ohne anerkannten Pflegegrad zahlt die Pflegekasse den Hausnotruf nicht.
- Überwiegend allein lebend: Der Zuschuss ist für Menschen gedacht, die den größten Teil des Tages allein sind. Wenn immer jemand da ist, der im Notfall helfen kann, fehlt die Voraussetzung.
- Oder mit einer Person, die nicht helfen kann: Auch wer mit jemandem zusammenlebt, der im Notfall selbst nicht eingreifen kann (etwa aus gesundheitlichen Gründen), kann den Zuschuss bekommen.
- Basistarif: Der Zuschuss deckt das Basisgerät mit Notrufzentrale. Er ist keine Pauschale für beliebige Zusatzleistungen.
So beantragst du den Zuschuss
- Pflegegrad prüfen. Ohne mindestens Pflegegrad 1 geht es nicht. Wenn noch kein Pflegegrad da ist, musst du den zuerst beantragen.
- Anbieter auswählen. Viele Hausnotruf-Anbieter haben einen Basistarif, der genau auf den Zuschuss zugeschnitten ist, sodass für das Grundgerät kein Eigenanteil bleibt.
- Antrag bei der Pflegekasse stellen. Der Antrag geht an die Pflegekasse, die bei deiner Krankenkasse angesiedelt ist. Viele Anbieter unterstützen beim Ausfüllen und leiten den Antrag weiter.
- Direktabrechnung klären. Frag den Anbieter, ob er den Zuschuss direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Dann musst du nicht in Vorleistung gehen.
- Zusatzleistungen bewusst wählen. Schlüsseldepot, Extra-Funktionen oder ein eigener Notdienst kosten privat. Überleg vorher, was du wirklich brauchst.
Ein Hausnotruf kann im Ernstfall wertvolle Zeit sparen und gibt vielen Menschen und ihren Angehörigen mehr Sicherheit. Der Zuschuss der Pflegekasse deckt den einfachen Basistarif zuverlässig ab, sobald Pflegegrad 1 und die Alleinlebend-Voraussetzung erfüllt sind. Wichtig ist, vorher zu klären, welcher Tarif im Zuschuss bleibt und welche Zusatzleistungen privat kosten. So gibt es hinterher keine Überraschung auf der Rechnung.
Häufige Fragen
Was kostet ein Hausnotruf im Monat?
Am Markt liegt die monatliche Grundgebühr für ein Basisgerät bei den meisten Anbietern grob zwischen 20 und 30 Euro, dazu kommt oft eine einmalige Anschlussgebühr. Wenn du mindestens Pflegegrad 1 hast und überwiegend allein lebst, übernimmt die Pflegekasse den Basistarif als Pflegehilfsmittel mit 32,13 Euro brutto pro Monat plus einmalig 10,49 Euro Anschlussgebühr. Das Basisgerät ist damit oft ohne Eigenanteil abgedeckt. Zusatzleistungen wie ein Schlüsseldepot oder Extras am Funkfinger zahlst du privat.
Zahlt die Krankenkasse den Hausnotruf?
In der Regel nicht die Krankenkasse, sondern die Pflegekasse. Der Hausnotruf ist ein anerkanntes Pflegehilfsmittel und wird über die Pflegeversicherung bezuschusst, die bei deiner Krankenkasse angesiedelt ist. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 1. Der Antrag läuft deshalb über die Pflegekasse, nicht über die normale Krankenversicherung.
Wie viel Zuschuss gibt die Pflegekasse zum Hausnotruf?
Seit dem 1. April 2026 zahlt die Pflegekasse für den Hausnotruf als Pflegehilfsmittel 32,13 Euro brutto pro Monat (netto entspricht das 27,00 Euro, vorher waren es 30,35 Euro brutto beziehungsweise 25,50 Euro netto) sowie einmalig 10,49 Euro Anschlussgebühr. Voraussetzung sind mindestens Pflegegrad 1 und dass die Person überwiegend allein lebt oder mit jemandem, der im Notfall nicht helfen kann.
Quellen
- § 40 SGB XI: Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- GKV-Spitzenverband: Pflegehilfsmittel
- Bundesgesundheitsministerium: Leistungen der Pflegeversicherung