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GLP-1 Erstattungsatlas: Wer zahlt was in Deutschland, Oesterreich und der Schweiz

Kurze Antwort

In allen drei Laendern gilt: die Abnehmspritze zur Gewichtsreduktion wird von der Grundversorgung praktisch nicht bezahlt, bei Diabetes gelten je Land eigene Regeln. In Deutschland sind Wegovy, Saxenda und Mounjaro zur Gewichtsreduktion in der gesetzlichen Kasse ausgeschlossen. In Oesterreich sind nur drei Diabetes-Praeparate im Erstattungskodex, mit Bewilligungspflicht. In der Schweiz stehen die Praeparate in der Spezialitaetenliste, jedes mit einer eigenen strengen Bedingung.

Wichtig zum Lesen

Die drei Laender nicht vermischen und nicht zusammenzaehlen. Jedes Land hat ein eigenes System. Die Schweizer Preise stehen in Schweizer Franken und werden hier nicht in Euro umgerechnet. Die Angaben ersetzen keine Einzelfallpruefung.

Deutschland
3
Praeparate zur Gewichtsreduktion in der GKV ausgeschlossen
Oesterreich
3 + 6
3 Diabetes-Praeparate im EKO gelb, 6 Marken nicht gelistet
Schweiz
15
Positionen in der Spezialitaetenliste, jede mit eigener Limitatio
Schweizer Preise
CHF
amtliche Preise in Franken, nicht in Euro umgerechnet

Erstattung je Praeparat filtern

Waehle ein Land, eine Anwendung oder suche nach einem Praeparat. Die Spalte Regel zeigt eine Kurzfassung, die vollstaendige Bedingung steht in der Quelle und im Download.

Status bedeutet: ausgeschlossen (keine Erstattung fuer diese Anwendung), nicht gelistet (nicht im Erstattungskodex), gelistet mit Bedingung (erstattet nur unter der genannten Limitatio).

Land Praeparat Wirkstoff Anwendung Status Regel (Kurzfassung)

Schweizer Preise in Franken

Die Schweizer Spezialitaetenliste nennt amtliche Preise. Angegeben ist der Publikumspreis je Packung in Schweizer Franken. Bei mehreren Packungsgroessen zeigen wir die Spanne. Fuer Mounjaro gilt zusaetzlich ein vertrauliches Preismodell, der gelistete Preis ist also nicht der ganze Handel.

Publikumspreis (PP) je Packung laut BAG-Spezialitaetenliste, gueltig ab 01.07.2026. CHF wird nicht in Euro umgerechnet. Die vollstaendige Packungsliste mit Fabrikabgabepreis (FAP) gibt es als CSV.

Die drei Systeme im Detail

Deutschland: Gesetzliche Krankenversicherung

Quelle: G-BA Arzneimittel-Richtlinie Anlage II (Lifestyle-Arzneimittel), in Kraft seit 20.08.2025

Wegovy, Saxenda und Mounjaro sind bei Verwendung zur Gewichtsreduktion von der Versorgung ausgeschlossen. Das ist eine indikationsbezogene Regel. Sie gilt der Gewichtsreduktion, nicht pauschal den zugelassenen Diabetes-Anwendungen derselben Wirkstoffe, und sie trifft keine Aussage zur privaten Krankenversicherung. Wie sich das auf die Kosten auswirkt, steht auf unserer Seite zu den Kosten der Abnehmspritze.

Oesterreich: Erstattungskodex

Quelle: Erstattungskodex EKO 1/2026, Gelber Bereich A10BJ (RIS-Fassung rechtsverbindlich)

Im gelben Bereich mit Bewilligungspflicht stehen bei Typ-2-Diabetes: Ozempic (Semaglutid), Trulicity (Dulaglutid) und Victoza (Liraglutid). Die Erstverordnung darf nur durch entsprechende Fachaerztinnen und Fachaerzte erfolgen, mit chef- und kontrollaerztlicher Bewilligung. Nicht im Erstattungskodex gelistet sind unter anderem Wegovy, Saxenda, Mounjaro und Rybelsus. Eine Kostenuebernahme im begruendeten Einzelfall bleibt nach dem allgemeinen Bewilligungsverfahren moeglich, fuer die Adipositas-Anwendung ist eine Erstattung aber regelmaessig zusaetzlich ausgeschlossen.

Schweiz: Obligatorische Krankenpflegeversicherung

Quelle: BAG-Spezialitaetenliste, Publikation gueltig ab 01.07.2026

Die Praeparate stehen in der Spezialitaetenliste, jede Position mit einer eigenen Limitatio. Wegovy ist zur Gewichtsregulierung befristet aufgenommen, mit strenger Bedingung (unter anderem dokumentierte Diaet, Facharzt oder Adipositas-Zentrum, Kostengutsprache) bis 28.02.2027, fuer Jugendliche bis 30.04.2028. Mounjaro ist bei Diabetes und zur Gewichtsregulierung befristet bis 31.12.2027 gelistet, mit einem vertraulichen Preismodell. Die Diabetes-Praeparate Ozempic, Trulicity und Victoza sind ebenfalls nur unter Bedingung erstattet (unter anderem Mindest-BMI 28, keine zusaetzlichen Mittel zur Gewichtsreduktion).

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Geprueft vom Redaktionsteam
Geprueft am 11.07.2026. Grundlage sind die amtlichen Register: G-BA Arzneimittel-Richtlinie Anlage II, oesterreichischer Erstattungskodex 1/2026 und die Schweizer BAG-Spezialitaetenliste. Jedes Land wird getrennt ausgewiesen, Schweizer Preise bleiben in CHF.
Unabhaengig. Kein Vertragspartner einer Kasse, Versicherung oder eines Anbieters.

Quellen

  • Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), Arzneimittel-Richtlinie Anlage II (Lifestyle-Arzneimittel), in Kraft seit 20.08.2025
  • Oesterreichische Sozialversicherung, Erstattungskodex EKO 1/2026, Gelber Bereich A10BJ (rechtsverbindlich ist die im RIS kundgemachte Fassung)
  • Bundesamt fuer Gesundheit (BAG), Spezialitaetenliste, Publikation gueltig ab 01.07.2026 (amtliche Preise in CHF)
  • Auswertung auf dieser Seite als CSV und JSON
Stand: 11. Juli 2026. Erstattungsregeln je Land gelten getrennt und duerfen nicht summiert werden. CHF wird nicht in Euro umgerechnet. Die vollstaendige Limitatio steht jeweils in der amtlichen Quelle. Fuer den Einzelfall zaehlen das konkrete Praeparat, die zugelassene Anwendung und die Entscheidung des Kostentraegers.